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Gemeinde Postbauer-Heng

Warten auf eine "gemeinsame Linie"

NEUMARKT (5. März 2017) – Ähnlich wie in der Gemeinde Berg liegt die Informationsfreiheitssatzung in Postbauer-Heng erst einmal auf Eis, nachdem Bürgermeister Horst Kratzer (CSU) das Thema am Montag, 6. März 2017, auf die Tagesordnung des Gemeinderates setzen wollte (Foto Gemeinde Postbauer-Heng).

Kratzer hatte sich Anfang Januar bei einem Gespräch mit Initiatoren der Ortsgruppe Neumarkt des Bayerischen Journalisten-Verbandes positiv zu dem Vorhaben geäußert. Mitte Februar bei der Gemeinderatsklausur hat sich dann aber laut Kratzer gezeigt, dass das Thema unter den Mandatsträgern "überwiegend ablehnend" diskutiert worden sei. Er selbst sei "nicht grundsätzlich gegen die Öffnung des Rathauses".

Bürgermeister Kratzer wollte das Thema trotz des "Abstimmungs- und Beratungsbedarfs" am 6. März auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung nehmen, hat sich dann aber entschlossen, die Informationsfreiheitssatzung erst vier Wochen später dem Kommunalparlament vorzulegen. Dann teilte er aber auf Anfrage mit, dass die Gemeinde Postbauer-Heng "zunächst die Diskussion in der nächsten Runde des Gemeindetages in Velburg" abwarten wolle. Gemeint ist damit eine Sitzung des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetages, die nach Angaben des Vorsitzenden, des Velburger Bürgermeisters Bernhard Kraus (CSU), Ende April stattfinden soll. "Hier soll eine gemeinsame Linie gefunden werden", berichtete Horst Kratzer.

Der Bayerische Gemeindetag ist eine Interessenvertretung der Kommunen. Eine formale Funktion laut Gemeindeordnung kommt der Vereinigung aber nicht zu. Indem der örtliche Gemeindetag ausdrücklich auf eine "gemeinsame Linie" hinarbeitet, könnten Satzungsinitiativen im Landkreis Neumarkt mehrere Wochen lang blockiert sein.

Zum Thema passt ein Positionspapier, das das bayerische Innenministerium auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Dort heißt es wörtlich: "Das Selbstverwaltungsrecht bedeutet vor allem, dass die Gemeinden im Rahmen des eigenen Wirkungskreises ihre Aufgaben unabhängig und eigenverantwortlich ohne Weisungen von übergeordneten Stellen erfüllen. Das Selbstverwaltungsrecht sichert den Gemeinden einen Aufgabenbereich zu, der grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfasst (Allzuständigkeit der Gemeinde)."

WOLF-DIETRICH NAHR

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