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Transparenz-Ranking

Bayern mit der roten Laterne

NEUMARKT (11. März 2017) – Bei einem bundesweiten Vergleich in Sachen öffentliche Transparenz landet der Freistaat Bayern als Schlusslicht auf dem letzten Platz. Dabei kann man den CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer persönlich als Verfechter von mehr Bürgerbeteiligung zitieren.

Eine Untersuchung der Initiative "Mehr Demokratie" zusammen mit der Open Knowledge Foundation (OKF) hat ergeben, dass Bayern gemeinsam mit Hessen, Niedersachsen und Sachsen auf dem geteilten letzten Platz liegt. Hauptgrund ist das Fehlen eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Landesebene. Der Freistaat könnte noch mehr Transparenz gewinnen, wenn mehr Kommunen Informationsfreiheitssatzung erlassen würden.

Die Transparenz-Forscher haben bundesweit untersucht, ob es die aktive Veröffentlichung von Behördeninformationen gibt. Punkte konnten Länder durch ein Einsichtsrecht in nicht aktiv veröffentlichte Informationen durch einfache Beantragung, schnelle Auskunft und Sanktionsmöglichkeiten bei Behördenfehlverhalten sammeln. Hohe, abschreckende Bearbeitungsgebühren führten zu Punktabzug.

Das Transparenz-Ranking hat Hamburg gewonnen, wo es seit 2012 aufgrund eines Bürgerentscheides ein Transparenzgesetz gibt. Die Bürger müssen kaum noch anfragen, sondern sie finden fast alle wichtigen Informationen in einem Internetportal. Dort kann man Gutachten, Senatsbeschlüsse und sogar Verträge ab einem Wert von 100.000 Euro nachlesen, die die Daseinsvorsorge betreffen. So weit muss man sicher nicht gehen, um Bürger durch Auskunftsansprüche besser in die Entscheidungsprozesse der Gemeinden einzubilden.

Im Ranking folgen Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin. Bayern propagiert zwar die Koalition mit dem Bürger, doch bei der Informationsfreiheit hat die bayerische Staatsregierung bisher nicht Ernst gemacht. Im Gegenteil: Insgesamt neun parlamentarische Initiativen der Opposition für ein Gesetz sind seit 2001 im bayerischen Landtag gescheitert. Das 2015 novellierte Bayerische Datenschutzgesetz bringt im Artikel 36 ein Auskunftsrecht, das das Papier nicht wert ist, auf dem es steht: Angesichts zahlreicher restriktiver Bestimmungen hätte man gleich auf dieses "Auskunftsrecht" verzichten können.

Aber es gibt Hoffnung. "Näher am Menschen", lautet ein Slogan der CSU. Und es gibt nicht wenige christlichsoziale Kommunalpolitiker, die dieses Prinzip auch auf die Informationsfreiheit in den Gemeinden anwenden wollen. Und Ministerpräsident Horst Seehofer hat selbst die Programmatik geliefert, die man trefflich auf Informationsfreiheitssatzungen in den Kommunen anwenden kann. In seiner Regierungserklärung am 12. November 2013 sagte Seehofer laut Manuskript:

"Bayerns Bürger sind für mich nicht lediglich Adressaten, sondern Partner der Politik. Partner müssen mitreden können, sich einmischen und mitgestalten können. Mit einer Heimat, die man aktiv mitgestalten kann, identifiziert man sich ganz anders, als wenn man gestaltet wird." Und weiter: "Koalition mit den Bürgerinnen und Bürgern – das ist für mich Fundament und Auftrag unserer Regierungspolitik."

Gute Argumente für lokale Informationsfreiheitssatzungen gibt es genug. Das Bündnis Informationsfreiheit in Bayern argumentiert für Informationsfreiheitssatzungen:

1) Jeder Bürger kann sich über öffentliche Angelegenheiten in seiner Kommune informieren - auch über Fragen, die in öffentlichen Sitzungen des Stadt- oder Gemeinderates vielleicht nicht ausreichend geklärt wurden. Jeder kann Entscheidungshintergründe, Planungsberichte, Protokolle, Gutachten usw. nachlesen.

2) Informationsfreiheit ist ein Erfordernis der Pressefreiheit. Journalisten können zuverlässiges Datenmaterial beziehen, statt auf die offiziellen Pressemitteilungen der Behörden oder die Auskunftwilligkeit von Insidern angewiesen zu sein. Die Recherche von Journalisten - unverzichtbar als Mittel der Kontrolle - wird so erleichtert.

3)Für Wirtschaftsunternehmen können Informationen aus der öffentlichen Verwaltung eine wertvolle Entscheidungsgrundlage etwa für Standortausbau, Produktentwicklung, Personalpolitik usw. sein. Die Angst, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse könnten publik werden, sind unbegründet. Ein Blick in die USA zeigt, dass Anträge auf Akteneinsicht dort zu 80 Prozent von Privatunternehmen gestellt werden.

4) Behörden-Mitarbeiter haben in der Regel persönlich nichts zu verbergen. Einen Antragsteller mit Informationen zu versorgen, ist ein heute vielfach schon selbstverständlicher Service. Eine bürgerfreundliche Behörde zeigt, dass sie sich bewusst ist: Eine Verwaltung ist für die Bürger da - nicht umgekehrt. Eine rechtsgültige Satzung liefert der Verwaltung ein verlässliches Normengerüst, um den ohnehin üblichen Bürgerservice in geordneten Bahnen abzuwickeln. Jeder Vorwurf der Willkür ist sofort vom Tisch.

5) Politiker, die sich für ein Akteneinsichtsrecht stark machen, stellen unter Beweis, dass sie modern denken, bürgernah handeln und unsere Demokratie zu stärken bereit sind.

6) Schließlich hat die Gesellschaft überhaupt einen Nutzen: Informationsfreiheit kann dazu beitragen, Verschwendung von Steuergeldern einzudämmen und Betrug und Korruption zu erschweren, weil das Entdeckungsrisiko steigt.

Weitere Infos und Grafiken: www.transparenzranking.de

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