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Der Senat am 14. November hat Neumarkt einer Entscheidung über die Informationsfreiheit im Stadtrat nicht entscheidend näher gebracht. In diesem Jahr wird es wohl nichts mehr (Foto colourbox.de)

Kreisstadt Neumarkt:

Satzungsbeschluss auf 2018 verschoben

NEUMARKT (21. November 2017) – In der Kreisstadt Neumarkt ist erst im neuen Jahr mit einer Entscheidung des Stadtrates zur Informationsfreiheitssatzung zu rechnen. Das hat OB Thomas Thumann (UPW) entschieden.

Das Stadtoberhaupt machte wahr, was es bereits am 14. November während der Grundsatzdebatte im Verwaltungssenat des Stadtrates angekündigt hatte: Sollten die Fraktionen Anträge zur Informationsfreiheitssatzung stellen, dann sei in diesem Jahr nicht mehr mit einer Behandlung des Themas zu rechnen. Zwei Fraktionen/Gruppierungen stellten tatsächlich Anträge: Die Freie Liste Zukunft und die SPD. Die Sozialdemokraten hatten ihre Alternativvorschläge sogar vor Flitz bereits am Tag nach der Senatssitzung eingereicht – zu spät, denn OB Thumann hatte bereits die Tagesordnung für die Plenumssitzung am 27. November unterschrieben und verschickt.

OB Thumann begründete diese Dramaturgie mit einem Bündel von Gründen: Krankheits- und Fehltage in der Verwaltung, die Arbeitsbelastung, "Effizienz". Außerdem müssten die Änderungsvorschläge der beiden Fraktionen "intern bearbeitet" und "politisch vorbesprochen" werden. Angesichts der Verschiebung ins neue Jahr ist in Stadtratskreisen sogar die Vermutung laut geworden, Thumann wolle das vermutlich ungeliebte Thema auf den "St. Nimmerleinstag" verschieben.

Doch das Stadtoberhaupt dementierte im Interview mit dem Autor: Nein, es sei schon so, dass er die Informationsfreiheitssatzung wolle. Sein Ziel sei es, das Ortsrecht "in der Januar-Sitzung" zu behandeln.

Zur Vorgeschichte: Thumann hatte im OB-Wahlkampf überraschend angekündigt, auf der Basis der "Mustersatzung" des Gemeindetages für Neumarkt eine eigene Informationsfreiheitssatzung anzustreben. Er erklärte, dass der leitende Rechtsdirektor Jürgen Kohler mit der Ausarbeitung einer eigenen Satzung beauftragt worden sei. Und er wiederholte diese Absichtserklärung auf Befragen bei der öffentlichen Kandidatendiskussion der Neumarkter Nachrichten.

Doch bis zur OB-Wahl am 24. September passierte nichts. Erst Ende September ging das gesammelte Material an die Verwaltung. Ob Kohler intern einen Satzungsentwurf ausgearbeitet hat, ist unbekannt. Jedenfalls hieß es dann im Oktober, die Informationsfreiheitssatzung sei zur "Chefsache" erklärt worden. Doch inhaltlich ist auch das folgenlos geblieben: Die Verwaltungssenatoren erhielten kurz vor der Sitzung lediglich die "Mustersatzung" des Gemeindetages und die in dem Offenen Brief dargelegten Änderungsvorschläge des BJV – auf der Grundlage dieses Materials formulierten die beiden Fraktionen schließlich ihre Alternativen, die sich teils mit den Forderungen des BJV decken.

Die SPD im Neumarkter Stadtrat bezeichnet in ihrem Antrag die "Mustersatzung" des Gemeindetages als "ergänzungswürdig". Nicht nur "Gemeindeangehörige", sondern auch "andere Interessierte an unserer Stadt sowie jeder hauptberufliche Journalist unter Vorlage seines Presseausweises" sollten Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen haben. Ohne weitere Begründung soll laut SPD-Antrag die Beschränkung auf den "eigenen Wirkungskreis" entfallen, vermutlich weil das Satzungsrecht laut Bayerischer Gemeindeordnung ohnehin darauf beschränkt ist.

Im § 6 solle der Vorsatz gestrichen werden, wonach Informationen verweigert werden können, wenn das "Wohl der Allgemeinheit und berechtigte Interessen einzelner" tangiert sind. Die Sozialdemokraten argumentieren, dass in der Satzung die Ablehnungsgründe ausreichend berücksichtigt seien.

Von einer Begrenzung der Satzung auf zwei Jahre halten die SPD-Stadträte nichts. Die künftige Neumarkter Informationsfreiheitssatzung solle unbefristet gelten.

Die Sozialdemokraten begründen ihren Antrag wie folgt: Eine Informationsfreiheitssatzung solle sowohl die Bürger, als auch die Tätigkeit der Medien unterstützen. Eine Informationsfreiheitssatzung, die ihren Namen auch verdiene, dürfe nicht "von Anfang an mit Beschränkungen belastet werden, die es Bürgern und Medien erschwert und womöglich unmöglich macht, tatsächlich freie Auskünfte von der Stadt Neumarkt zu bekommen".

Es könne der unschöne Eindruck entstehen, dass eine in manchen Punkten beschränkende Informationsfreiheitssatzung eher der Tatsache geschuldet sei, dass man nur der angestoßenen Diskussion Rechnung trage, der man sich nicht ohne Gesichtsverlust entziehen könne und nicht die Informationsfreiheit im Vordergrund stehe.

Fraktionschefin Ursula Plankermann: "Wenn unsere Bürger und unsere Medien durch eine kleinliche und nach unserer Meinung nicht die Informationsfreiheit unterstützende Satzung zu dieser Einschätzung kommen sollten, hätte das eine fatale Wirkung nach außen und würde das Vertrauen der Bürger und der Medien in unsere Stadt und ihrer Organe massiv schaden und damit auch einer gedeihlichen Zusammenarbeit schaden."

Und weiter: "Wir sollten unsere zukünftige Informationsfreiheitssatzung als Chance begreifen, die unsere Bürger mitnimmt und die wichtige Funktion der Presse bei der allgemeinen Meinungsbildung der Bürger unterstützt. Einige Gemeinden im Landkreis und auch in anderen Regionen haben es uns schon vorgemacht und in ihren Satzungen die oben genannten Beschränkungen erst gar nicht in ihren Satzungstexten aufgenommen. Beweisen wir die Zivilcourage, uns unseren Bürgern gegenüber offen zu zeigen und die oben genannten Änderungen an der vorliegenden Mustersatzung einzuarbeiten."

Eine Beschränkung auf zwei Jahre sei unnötig. Wenn sich zeige, dass es Änderungsbedarf gebe, dann könne eine Satzung jederzeit durch Stadtratsbeschluss geändert werden. Sollte sich die Satzung bewähren, entfalle die Zusatzarbeit einer neuen Beschlussfassung.

WOLF-DIETRICH NAHR